Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Preußisch Oldendorf über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Preußisch Oldendorf
über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Preußisch Oldendorf über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold, 201. Jahrg., Nr. 3 vom 18. Januar 2016, S. 13, bekanntgemacht worden.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetztes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 204) wird auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Preußisch Oldendorf, den 22. Januar 2016
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Marko Steiner