Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Archivierung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Stemwede und der Stadt Lübbecke
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 298, 326), wird darauf hingewiesen, dass die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Archivierung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Stemwede und der Stadt Lübbecke vom 24.02.2011
im Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke, Nr. 7 vom 31.03.2011, bekanntgemacht wurde.
Lübbecke, den 11.04.2011
Der Bürgermeister
Eckhard Witte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.