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Datum: 13.04.2011

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Archivierung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Stemwede und der Stadt Lübbecke

Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 298, 326), wird darauf hingewiesen, dass die

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Archivierung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Stemwede und der Stadt Lübbecke vom 24.02.2011

im Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke, Nr. 7 vom 31.03.2011, bekanntgemacht wurde.

Lübbecke, den 11.04.2011

Der Bürgermeister
Eckhard Witte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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