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Datum: 17.04.2025

Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte Lichtbilder für Ausweisdokumente akzeptiert.

Die Einreichung von papierbasierten Lichtbildern bei Beantragung von Personalausweisen, Pässen und eID-Karten ist nur noch bis zum 30. April 2025 zulässig.

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte Lichtbilder bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten akzeptiert.

Die Möglichkeit, Lichtbilder bei einem privaten Anbieter anfertigen zu lassen, bleibt wie bisher bestehen.

Dabei wird das Lichtbild vom Fotodienstleister in eine Cloud hochgeladen und ein Fertigungscode ausgedruckt. Mit diesem Code kann das Bürgerbüro der Gemeinde das Lichtbild bei Antragstellung der Ausweisdokumente aus der Cloud abrufen.

Um sich selbst zu informieren, ob sich ein privater Fotodienstleister in der Nähe befindet, stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat folgenden Link zur Verfügung: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ .

Zudem wartet die Gemeinde Hüllhorst derzeit auf die Auslieferung des bestellten Aufnahmesystemes PointID®, welches zeitnah die sichere Erfassung von Lichtbildern im Bürgerbüro der Gemeinde Hüllhorst ermöglicht.

Die Lichtbilder für Führerscheine und Fischereischeine werden weiterhin in Papierform benötigt und können noch nicht in digitaler Form verwendet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger, deren Ausweisdokument im Mai 2025 abläuft, wurden bereits schriftlich vom Bürgerbüro über den Ablauf des Ausweisdokumentes und die Änderungen informiert.

Termine im Bürgerbüro können online über die Webseite der Gemeinde Hüllhorst gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugriff auf das Internet haben, können zu den Öffnungszeiten telefonisch einen Termin mit dem Bürgerbüro vereinbaren. Tagesaktuell besteht, sofern freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügbar sind, vor Ort die Option, ein „Sofortticket“ im Eingangsbereich zu buchen.

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