Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Industriegebiet am Osterbruch" in den Bebauungsplan Nr. 11/02/165 "Industriegebiet westlich Jägerbach" (Angebotsbebauungsplan) der Stadt Lübbecke
Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 19.12.2013 gemäß § 10 i.V.m. § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994, in der jeweils geltenden Fassung, den Bebauungsplan Nr. 11/02/165 „Industriegebiet westlich Jägerbach“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 715, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise:
1) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden
Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen
entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
2) Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes und
c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lübbecke unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind.
3) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen den
Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 11/02/165 „Industriegebiet westlich Jägerbach“ als Satzung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Lübbecke, den 20.02.2014
Der Bürgermeister
Eckhard Witte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.