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Datum: 26.10.2012

Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Industriegebiet Am Osterbruch" in den Bebauungsplan Nr. 11/02/165 "Industriegebiet westlich Jägerbach" (Angebotsbebauungsplan)

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 29.08.2012 beschlossen, die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Industriegebiet Am Osterbruch“ in den Bebauungsplan Nr. 11/02/165 „Industriegebiet westlich Jägerbach“ (Angebotsbebauungsplan) gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, durchzuführen. Die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgt gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschitt ersichtlich.

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat gleichzeitig dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11/02/165 „Industriegebiet westlich Jägerbach“ mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung zugestimmt und die Offenlegung des Planentwurfes gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

02.11. bis einschl. 03.12.2012

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Lübbecke, den 15.10.2012

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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