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Datum: 27.03.2009

Änderung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Lübbecke im Jahr 2009

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 04.03.2009 bestimmt, dass die allgemeinen Kommunalwahlen 2009 am 30.08.2009 stattfinden werden.

Am 18.09.2008 habe ich gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung - KWahlO - vom 31. August 1993 (GV.NRW. S. 592, 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. März 2008 (GV. NRW S. 222), zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die dort genannte Einreichungsfrist ändert sich aufgrund des neuen Wahltermins.

Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Lübbecke sind spätestens bis zum 13. Juli 2009, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Stadt Lübbecke, Rathaus (Zimmer 112), Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, einzureichen.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.

Lübbecke, 27.03.2009

Der Wahlleiter
i. V. Reinhard Bartmann

 

Hinweis: Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Lübbecke im Jahr 2009 vom 18.09.2008

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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